Mitglieder im Gemeindevorstand

Andreas Gerhard

Funktion:

Erster Beigeordneter
Stellv. Vorsitzender


Anke Müller

Funktion:

Mitglied


Siegfried Wiche

Funktion:

Mitglied


Die Wahl

Der Gemeindevorstand besteht aus der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister, einer / einem ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten und weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten, deren Anzahl in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegt ist.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Seine Aufgaben

Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde. Erklärungen der Gemeinde werden im Namen des Gemeindevorstandes durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister oder ihre / seine Vertreter abgegeben. Sie / Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung. (Auszug aus § 68 HGO)

Seine rechtliche Stellung

Gemeindevorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein (§ 65 Abs. 2 HGO). Beschlüsse des Gemeindevorstandes werden in nicht öffentlicher Sitzung gefasst.